Fasten im Ramadan: Wie es im Arbeitsalltag gelingt
ARAG Experten über geltendes Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ARAG Experten über geltendes Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Die ungestörte Ausübung der eigenen Religion ist in Artikel 4 Absatz 2 unseres Grundgesetzes festgeschrieben. Dazu gehört für Muslime auch das Fasten im Ramadan ab März. Dieses Recht kollidiert unter Umständen mit Leistungen, die Arbeitgeber verlangen, und auch dazu gibt es Gesetze.Artikel Lesen