Folgeschäden gering halten In öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Turnhallen und Jugendzentren kommt es immer wieder zu mutwilligen Entleerungen oder Beschädigungen von Feuerlöschern durch Jugendliche und Heranwachsende. Jedoch sind Missbrauch oder Demolierung strafbar, da Feuerlöscher zur Bekämpfung von entstehenden Bränden dienen und jederzeit funktionsfähig sein müssen. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin. Die Beschädigung von Brandschutzeinrichtungen ist nach StrafgesetzbuchArtikel Lesen