Das Update für alle Arbeitsschutzverantwortlichen Wie wirkt sich das neue Mutterschutzgesetz auf den Arbeitsschutz aus? Welchen Nutzen hat die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen? Worauf müssen Arbeitsschutzbeauftragte bei der Unfallprävention achten? Das sechsköpfige Referententeam der AKADEMIE HERKERT beantwortet auf der Jahrestagung Arbeitsschutz 2018 diese und weitere Fragen. An drei Terminen zwischen Mai und November findet die Fachtagung statt. Die Veranstaltungsorte sind Hamburg,Artikel Lesen

Aushangpflichtige Gesetze 2018 – Komfortabel mit Lochung und Kordel Kissing, 05. März 2018 – Für viele Gesetze gibt es eine Aushangpflicht. Damit wird sichergestellt, dass jeder Mitarbeiter jederzeit, schnell und einfach auf diese Vorschriften zugreifen kann, um sich über seine Rechte im Unternehmen informieren zu können. Die Aushangpflicht liegt beim Arbeitgeber. Das Fachbuch „Aushangpflichtige Gesetze 2018“ von WEKA MEDIA enthältArtikel Lesen

Mehr Freiheiten für arbeitende Schwangere txn-a. (Bildquelle: @VadimGuzhva/Fotolia/randstad) txn-a. Am 1. Januar 2018 tritt in Deutschland ein überarbeitetes Mutterschutzgesetz in Kraft. Es ermöglicht schwangeren Berufstätigen unter anderem, ihre Arbeitszeiten selbstständiger einzuteilen und nimmt auf der anderen Seite den Arbeitgeber mehr in die Pflicht. „Die bisher geltende Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz entfällt, da sie in das Mutterschutzgesetz 2018Artikel Lesen

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde im Rahmen des „Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ komplett reformiert und tritt mit dem Großteil der Neuregelungen zum 01.01.2018 in Kraft. Arbeitgeber müssen jetzt u. a. konsequent für jeden Arbeitsplatz ihre bestehende Gefährdungsbeurteilung für schwangere und stillende Frauen überprüfen oder neu durchführen (lassen). Liegt diese nicht vor, droht ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Des Weiteren schreibt das MuSchGArtikel Lesen

Änderungen für Unternehmerinnen mit Kinderwunsch ab 1. April 2017 Unternehmensführung und Kinderwunsch schlossen sich bisher aus Selbstständige und freiberuflich tätige Frauen erhalten über ihre private Krankenversicherung keine Lohnfortzahlung oder Krankengeld, wenn sie durch Krankheit arbeitsunfähig sind. Es ist deshalb unverzichtbar, eine zusätzliche private Versicherung, die Krankentagegeld Versicherung, abzuschließen. Eine besondere Situation stellt eine Schwangerschaft dar. In der privaten Krankenversicherung kannArtikel Lesen