R+V-Infocenter: Grundstücksbesitzer kann Strafantrag stellen Wiesbaden, 13. August 2019. Im Sommer locken am Wegesrand viele süße Früchte. Doch wer sich ungefragt an privaten Obstbäumen bedient, begeht Diebstahl – egal ob er nur eine Frucht pflückt oder einen ganzen Eimer voll. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Auf vielen öffentlichen Flächen ist das Mitnehmen hingegen erlaubt. Besitzer kann StrafantragArtikel Lesen

ARAG Experten warnen: Obstbäume auf offenem Gelände sind meist nicht herrenlos! Wer sich zur Obsternte einen scheinbar herrenlosen Apfelbaum auf freiem Feld auserkoren hat, kann dabei unbewusst eine Straftat begehen – Diebstahl nämlich. Wie Sie ganz legal die herrlichen Äpfel ernten können, verraten die ARAG Experten. Beim Auto Diebstahl, beim Apfel Mundraub? Es spielt grundsätzlich keine Rolle, was für einArtikel Lesen

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