ARAG Experten räumen mit typischen Rechts-Irrtümern auf Ist ein Testament auch auf einem Kneipenblock gültig? Der Gastwirt wollte seiner Partnerin sein gesamtes Erbe hinterlassen. Seinen letzten Willen formulierte er kurz und knapp mit drei Worten („(Spitzname seiner Partnerin) bekommt alles“ auf einem Kneipenblock und deponierte das Stück Papier zünftig im Gastraum hinter der Theke. Als die Partnerin nach seinem TodArtikel Lesen