Ab dem 1. März 2020 benötigen alle Mofas, Mopeds, Roller, E-Bikes sowie für den Straßenverkehr zugelassene E-Scooter wieder ein neues Versicherungskennzeichen. Besitzer, die nicht pünktlich umstellen, sind für den Straßenverkehr gesperrt – ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist strafbar. Das für 2020/21 gültige Mofa-Kennzeichen bzw. die selbstklebende Versicherungsplakette für E-Scooter kann ab 39 EUR jetzt bei der GVV-Privatversicherung AG unterArtikel Lesen

Mofafahrer erhalten das neue Versicherungskennzeichen 2019/2020 bei GVV-Privat bereits ab 39 EUR. Ab dem 1. März 2019 benötigen Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds oder E-Bikes ein neues Versicherungskennzeichen mit grüner Schrift. Das neue Nummernschild löst das ungültig gewordene, blaue Schild des Vorjahres ab und gilt wieder für ein Jahr bis zum 29.02.2020. Wer nicht termingerecht umstellt, besitzt ab diesem Datum keinenArtikel Lesen

GVV-Privat Ab dem 1. März 2018 benötigen Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds oder E-Bikes ein neues Versicherungskennzeichen mit blauer Schrift. Das neue Nummernschild löst das ungültig gewordene, schwarze Schild des Vorjahres ab und gilt für ein Jahr. Wer nicht termingerecht umstellt, besitzt ab diesem Datum keinen Versicherungsschutz mehr und darf somit nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz istArtikel Lesen

Bei GVV-Privat schon ab 39 EUR Roller und Mofas benötigen schwarzes Kennzeichen (Bildquelle: Bildnachweis: © goodluz / Fotolia) Das Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und Roller muss alljährlich erneuert werden – Stichtag ist jeweils der 1. März. Für 2017/2018 ist ein schwarzes Kennzeichen vorgesehen. Der Versicherungsschutz mit dem jetzigen, grünen Kennzeichen endet automatisch am 28. Februar. Kleinkrafträder gelten als zulassungsfreie FahrzeugeArtikel Lesen