Urteile auf einen Blick +++ Online-Händler müssen Bioprodukte kontrollieren +++ Online-Händler, die Bioprodukte vertreiben, müssen nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ihre Waren kontrollieren lassen. Die Anwendung gängiger Melde- und Kontrollvorschriften auf den Online- und Versandeinzelhandel sei laut ARAG auch ohne für den Einzelhandel geltende Ausnahmeregelungen vollkommen gerechtfertigt (Az.: C-289/16). +++ Online Firmen können nicht im Inland klagenArtikel Lesen