RA Stefan Bell, geb. 1952, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mitbestimmung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Beabsichtigt der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach § 3 Abs. 2 ArbSchG eine geeignete Organisation aufzubauen und ausgewählten Arbeitnehmern hierbei näher bezeichnete Aufgaben zu übertragen, hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen. BAG, Beschluss vomArtikel Lesen