Seit 25.05.2018 gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das reformierte Bundesdatenschutzgesetz. Ziel ist, das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Dies gilt insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler. Diese haben jetzt mehr Rechte, die sie selbst oder ihre Eltern einfordern können. Egal, ob bei der Speicherung von Noten, der Nutzung von Messenger-Diensten oder der Arbeit im digitalen Klassenzimmer: Kollegium und Mitarbeiter einer SchuleArtikel Lesen

Ab 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordngung (DSGVO) Das neue Datenschutzrecht gemäß DSGVO und BDSG 2018 bringt für Arbeitgeber im Gesundheitswesen neue Verpflichtungen mit sich. Da der Gesetzgeber Gesundheits- und Medizindaten als besonders schützenswert einstuft, wird die DSGVO einen hohen Einfluss auf das Gesundheitswesen haben. Um folgenreiche Datenschutzverstöße zu vermeiden, müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen die wichtigsten Vorgaben des DatenschutzrechtsArtikel Lesen

Das neue Datenschutzrecht gemäß DSGVO und BDSG 2018 bringt für Arbeitgeber neue Verpflichtungen mit sich. Denn sie haben als Verantwortliche nach Art. 32 Abs. 4 DSGVO sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf ihre Anweisung verarbeiten. Auch um folgenreiche Datenschutzverstöße zu vermeiden, müssen Beschäftigte die wichtigsten Vorgaben des Datenschutzrechts kennen. Mit dem neuen „Mitarbeiter-MerkblattArtikel Lesen