ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel (Teil 2)
2021-12-29
Gesetzesänderungen und Neuregelungen für 2022 auf einen Blick +++ Mindestlöhne steigen +++ Der Mindestlohn soll insbesondere Arbeitnehmer mit einfacheren Tätigkeiten im Niedriglohnsektor schützen, deren Arbeitsverhältnis nicht in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt. Zuletzt lag der Mindestlohn bei 9,60 Euro brutto pro Stunde. Laut der Mindestlohnanpassungsverordnung steigt die Lohnuntergrenze nach Auskunft der ARAG Experten zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro.Artikel Lesen