(DAV). Häufig können Eltern im Ausland das Sorgerecht für ihr Kind, das als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland gelangte, nicht ausreichend ausüben. In solchen Fällen kann das Gericht feststellen, dass die elterliche Sorge ruht und zum Beispiel das Jugendamt zum Vormund bestellen. Der Jugendliche wurde im türkischen Kurdengebiet geboren. 2022 reiste er nach Deutschland ein. Er leidet unter einer beidseitigen Hörschädigung.Artikel Lesen