MIV begrüßt Untersuchungen des Kartellamtes zu Lieferbeziehungen
(Mynewsdesk) Berlin, 21.04.2016 – Das Bundeskartellamt hat heute über ein Verwaltungsverfahren in Bezug auf die Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien berichtet. Bereits seit einigen Jahren werden die Lieferbeziehungen nicht nur durch das Kartellamt thematisiert. In Deutschland wird auf die gleiche Art Rohmilch angekauft wie in tausend anderen europäischen Molkereien, unabhängig von der Rechtsform. „Andienungsrecht und -pflicht sind zwei Seiten einerArtikel Lesen