ARAG Experten informieren über angemietete Gärten im Mehrfamilienhaus Gerade in den warmen Sommermonaten ist ein Garten ein Segen. Man ist schnell draußen und kann den Eisschrank mit einem kühlen Erfrischungsgetränk fast von der Sonnenliege aus erreichen. Hat man ein Einfamilienhaus gemietet, gibt es einen Vertrag zwischen Mieter und Vermieter, der alles regelt. Kniffliger wird es, wenn im Mehrfamilienhaus mehrere MietparteienArtikel Lesen