ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer über Rechte und Pflichten bei der Kellernutzung Er ist meist dunkel, kalt und oft feucht. Riechen tut er auch nicht gut. Spinnen und anderes Getier sind hier ebenso häufig anzutreffen wie altes, ausrangiertes Zeug. Und doch: Wer ihn hat, mag ihn nicht wieder hergeben. Wer ihn nicht hat, vermisst ihn – der Keller ist wohl derArtikel Lesen