ARAG Experten mit den aktuellen Änderungen ab 1. Januar 2024 Freie Verpflegung für Mitarbeiter: Sachbezugswerte steigen Stellt der Chef seinen Angestellten kostenfrei oder zu verbilligten Preisen eine Verpflegung zur Verfügung, wie das etwa oft im Gaststättengewerbe oder in Krankenhäusern der Fall ist, handelt es sich um sogenannte Sachbezüge. Deren Wert zählt als geldwerter Vorteil zum Arbeitslohn und muss vom ArbeitnehmerArtikel Lesen