ARAG Experten zum Verlust der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum Nach der Fahrerlaubnisverordnung liegt bei nachgewiesenem Konsum von so genannten harten Drogen, wie Amphetamin, Methamphetamin (Chrystal Meth), Kokain oder Heroin generell keine Fahreignung mehr vor. Gerät man mit diesen Substanzen in eine Verkehrskontrolle, ist der Führerschein futsch – unter Umständen für eine sehr lange Zeit. Hierbei spielt es keine Rolle, ob derArtikel Lesen