Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Unternehmen stehen vor neuen Anforderungen
(Bildquelle: iStock-1324665061 Whistle Blower) Seit dem Jahr 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Die Anwendung dieser Regelung wurde am 03.07.2023 auf Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ausgeweitet und betrifft ab dem 18.12.2023 nun auch Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. Das Ziel dieses Gesetzes ist der verbesserte Schutz von Whistleblowern, alsoArtikel Lesen