Meldepflichten für Kapital- und Zahlungsverkehr Steuerberater Roland Franz Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die im Kapital- und Zahlungsverkehr bestehenden Meldepflichten sowohl für Unternehmen als auch für natürliche Personen gelten. Im Kapital- und Zahlungsverkehr mit Drittländern sind unter anderem meldepflichtig: -Vermögen von Inländern im AuslandArtikel Lesen