Seit Juli 2018 sind mehr als 50.000 statt 15.000 Straßenkilometer mautpflichtig, denn die Mautpflicht gilt nun auch auf Bundesstraßen. Betroffen davon sind neben Transportunternehmen insbesondere Gewerbebetriebe, wie z.B. Landschaftsgärtner oder Bauunternehmen. Doch welche Auswirkungen hat die neue Mautregelung auf Kommunen? – Gilt diese auch für den kommunalen Bauhof? – Wie verhält es sich, wenn Bundesstraßen mit Kommunalfahrzeugen genutzt werden, umArtikel Lesen