Eine gute Arbeitszeiterfassungslösung erhöht oft die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: mehr Segen als Fluch. Der Urteilsspruch des Bundearbeitsgerichtes – Aktenzeichen 1ABR 22/21 – hat viele unternehmerische Entscheider:innen aufgeschreckt. Macht doch dieses Urteil vom Spätsommer 2022 die Nutzung eines modernen Arbeitszeiterfassungssystems für Unternehmen in Deutschland unmissverständlich zur Pflicht. Es drohen unter Umständen hohe Bußgelder. Das findet manArtikel Lesen