Maklergebühren sind ab sofort aufzuteilen (Bildquelle: Syda Productions/stock.adobe.com) Zum Jahreswechsel treten regelmäßig neue Gesetze in Kraft. In diesem Jahr gibt es außergewöhnlich viele Änderungen, die alle Bürger betreffen. Die neuen Regelungen rund ums Wohnen fasst die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. zusammen. Ob Mieter oder Eigentümer, die alten Umsatzsteuersätze gelten wieder und erhöhen die Wohnnebenkosten. Zusätzlich wird das Heizen mit fossilen BrennstoffenArtikel Lesen

ARAG Experten über die Neuregelung bei Maklerkosten Seit 23. Dezember 2020 müssen Maklerkosten – immerhin bis zu rund sieben Prozent des Kaufpreises einer Immobilie – bundesweit von Käufer und Verkäufer je zur Hälfte getragen werden. Damit soll verhindert werden, dass die Maklerkosten einseitig auf den Käufer abgewälzt werden, wie es bislang in einigen Bundesländern der Fall war. Die ARAG ExpertenArtikel Lesen