Maklerkosten: Geteiltes Leid ist halbes Leid
ARAG Experten über die Neuregelung bei Maklerkosten Seit 23. Dezember 2020 müssen Maklerkosten – immerhin bis zu rund sieben Prozent des Kaufpreises einer Immobilie – bundesweit von Käufer und Verkäufer je zur Hälfte getragen werden. Damit soll verhindert werden, dass die Maklerkosten einseitig auf den Käufer abgewälzt werden, wie es bislang in einigen Bundesländern der Fall war. Die ARAG ExpertenArtikel Lesen