Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Nächtliches Urinieren ins Meer +++ Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Es liege keine „Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung“ vor, entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht Lübeck. Man habe den Mann allenfalls schemenhaft erkennen können und es habe sich niemand belästigt gefühlt (Az.: 83a OWi 739 JsArtikel Lesen

(Mynewsdesk) Meerbusch, im Januar 2019 – Neben dem klassischen Immobilienverkauf in Zeitungen oder Onlineportalen wird inzwischen auch in Deutschland das Bieterverfahren immer beliebter. Grund genug für viele Immobilien-Startups, sogenannte PropTechs, auf diesen Zug aufzuspringen und Maklern auch diesen Vermarktungsansatz streitig zu machen. Immobilienmakler sollten sich hier auf keinen Fall die Butter vom Brot nehmen lassen und Eigentümer jetzt verständlich überArtikel Lesen