ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Kein Schadensersatz bei bloßem Verstoß gegen DSGVO +++ Nach Auskunft der ARAG Experten hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) nicht zwangsläufig zu einem Schadensersatzanspruch führt. Vielmehr müssen drei Voraussetzungen gegeben sein: ein Verstoß gegen die DSGVO, ein materieller oder immaterieller Schaden, der aus diesem Verstoß resultiert, und einArtikel Lesen