Ohne Weiterbildung entfällt die Tätigkeitserlaubnis für Luftsicherheitsbeauftragte zum Jahresende. Die Luftsicherheit ist in der EU und damit auch in Deutschland streng geregelt. Unternehmen, die im Rahmen der sicheren Lieferkette mit dem Handling und Transport von Luftfracht und Luftpost zu tun haben, brauchen eine Zulassung vom Luftfahrt-Bundesamt. Die Mitarbeiter der Unternehmen müssen regelmäßig gesetzlich vorgeschriebene Schulungen absolvieren. Bei diesen Schulungen gibtArtikel Lesen

FTI Touristik, SmartLynx Airline und die Crew-Toilette von Flug 6Y601 Der Ärger um die Billig-Fluglinie SmartLynx reißt nicht ab: FTI Touristik-Urlauber beschwerten sich massiv über den Flug mit der Flugnummer 6Y601 am 09. Oktober 2021 von Berlin ins ägyptische Hurghada, den die lettische SmartLynx Airline SIA durchführte. So berichtete ein betroffener Fluggast davon, dass eine Flugbegleiterin der SmartLynx Airline währendArtikel Lesen

ARAG Experten informieren über Regeln beim Drohnenflug. Rund eine halbe Million Drohnen sind in Deutschland bislang verkauft worden. Egal ob Einsteigermodelle für wenige hundert Euro oder kameratragendes Schwergewicht für einige tausend Euro – seit 2017 unterliegen sie verschärften rechtlichen Bestimmungen. Was Sie als Freizeitpilot beachten sollten, verraten Ihnen die ARAG Experten. Wer braucht einen Drohnenführerschein? Die Nutzung von Drohnen wirdArtikel Lesen

Am 3. März 2017 wurde die umfangreiche Änderung des deutschen Luftsicherheitsgesetzes im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird damit rechtskräftig. Der Zweck der Änderung ist die Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr. Die Änderung erhöht die Anforderungen, die die beteiligten Unternehmen und Mitarbeiter erfüllen müssen. Terroristische Angriffe sollen erschwert werden. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maiziere sagt dazu: „Klares Ziel ist die Verbesserung desArtikel Lesen

In einer sogenannten Kleinen Anfrage fordern einige Abgeordnete und die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag die Regierung auf, Antworten auf offene Fragen beim Thema „Bekannte Versender“ zu geben. Hintergrund sind die Änderungen bei den Luftsicherheitsvorschriften, die zum 25. März 2013 in Kraft treten. An diesem Stichtag endet die Übergangsfrist und bisher per Sicherheitserklärung zugelassene „Bekannte Versender“ verlieren ihren Status. Im SinneArtikel Lesen

Um Antragsteller auf dem Weg zum „Bekannten Versender“ in Zukunft noch passgenauer und effizienter zu unterstützen, geht die LOGISTIC TRAINING CENTER GmbH (LTC) eine Kooperation mit dem Beratungshaus BR Consulting ein. Für alle Firmen, die Luftfracht versenden, ist es allerhöchste Zeit: Denn ab dem 25. März 2012 verlieren alle Unternehmen, die nicht bis zu diesem Stichtag vom Luftfahrt-Bundesamt als „BekannterArtikel Lesen

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellt mit sofortiger Wirkung die Veröffentlichung der Liste aller zugelassenen Reglementierten Beauftragten ein. Für den Einblick in die EG-Datenbank benötigen Luftfrachtversender eine LBA-Zertifizierung als Bekannter Versender. Mit sofortiger Wirkung zum 04. Juli 2012 hat das Luftfahrt-Bundesamt seine Online-Informationen um einen wichtigen Teil gekürzt: Die Liste aller in Deutschland zugelassenen Reglementierten Beauftragten in der Luftfrachtbranche steht fortan nichtArtikel Lesen