Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Tritt in einer Mietwohnung Schimmelpilz auf, kommt es regelmäßig zum Streit zwischen Vermieter und Mieter darüber, wer dafür verantwortlich ist. Der Vermieter ist verantwortlich, wenn Baumängeln für die Schimmelpilzbildung ursächlich sind. Der Mieter ist verantwortlich, wenn er durch unzureichendes Lüftungsverhalten oder mangelhafte Beheizung der Wohnung die BildungArtikel Lesen

Ärgerlich, auch Innendämmung hat ihre Tücken. Selbst vor dem besten Material macht Schimmel nicht halt, wenn die Feuchtebelastung zu hoch ist: Waschen, Kochen, Duschen, Schlafen – im gesamten Tageszyklus entsteht in Wohnbereichen Feuchtigkeit. Bei mäßigem Lüftungsverhalten wird diese Feuchtigkeit nicht abgeführt. Das in der Luft enthaltene Wasser kondensiert trotz Innendämmung, und der Schimmel macht sich breit. Im Schadensfall wird esArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Gießen vom 02. April 2014 – 1 S 199/13 -, juris, für www.schimmel-anwalt.de. Die Ausgangslage: Hat sich in der Mietwohnung Schimmelpilz gebildet, muss der Vermieter zunächst beweisen, dass keine baulichen Mängel zugrunde liegen. Der Mieter wiederum muss dann sein Lüftungsverhalten darlegen und beweisen.Artikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Schimmelpilz in Mietwohnungen: Anforderungen der Rechtsprechung an das Lüftungsverhalten von Mietern vor dem Hintergrund der Vermeidung von Schimmelpilzbildung. Die Ausgangslage: Im Zusammenhang mit der Entstehung von Schimmelpilz in Mieträumen geht es immer wieder um die Frage, ob und in welchem Umfang Mieter die Bildung von Schimmelpilz durchArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 28. Mai 2009 – 12 C 234/05 –, juris. Die Ausgangslage: Im Zusammenhang mit der Bildung von Schimmelpilz wird auch vor Gericht immer wieder das erforderliche Lüftungsverhalten des Mieters diskutiert. Ist das Lüftungsverhalten nicht ausreichend, kommt eine Mitverantwortlichkeit oder sogar eineArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Gießen vom 02. April 2014 – 1 S 199/13 -, juris, für www.schimmel-anwalt.de. Die Ausgangslage: Hat sich in der Mietwohnung Schimmelpilz gebildet, muss der Vermieter zunächst beweisen, dass keine baulichen Mängel zugrunde liegen. Der Mieter wiederum muss dann sein Lüftungsverhalten darlegen und beweisen.Artikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 28. Mai 2009 – 12 C 234/05 –, juris. Die Ausgangslage: Im Zusammenhang mit der Bildung von Schimmelpilz wird auch vor Gericht immer wieder das erforderliche Lüftungsverhalten des Mieters diskutiert. Ist das Lüftungsverhalten nicht ausreichend, kommt eine Mitverantwortlichkeit oder sogar eineArtikel Lesen