R+V-Infocenter: Auf dem Rummelplatz gelten besondere Vorschriften und Einschränkungen – Anordnungen von Schaustellern beachten Wiesbaden, 9. September 2016. Loopings in schwindelerregender Höhe, spektakuläre Sturzflüge oder atemberaubende Drehungen – Fahrgeschäfte sorgen für Nervenkitzel bei vielen Kirmesbesuchern. Damit die Freude ungetrübt bleibt, sollten Fahrgäste die Verhaltensregeln der Aussteller unbedingt beachten und beispielsweise lose Gegenstände an der Kasse abgeben. Auch Selfies oder TelefonateArtikel Lesen