Lockdown für Ungeimpfte war zulässig
Der VfGH setzte sich erstmals mit dem Lockdown für Ungeimpfte auseinander (Bildquelle: @pexels.com) Lockdown für Ungeimpfte im November 2021 gesetzeskonform (VfGH 3.3.2022, V 294/2021) Dem Covid-19-Maßnahmengesetz zufolge darf der Gesundheitsminister das Betreten bestimmter öffentlicher Orte untersagen, sofern dies unterlässlich ist, „um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern“ (§ 6 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz). Von dieserArtikel Lesen