ARAG Experten geben Tipps über das Schneiden von Gehölzen Sonne satt, Temperaturen im zweistelligen Bereich – der Frühling ist da! Höchste Zeit für Gartenbesitzer, ihren Hecken und Bäumen eine Sommerfrisur zu verpassen. Doch beim „Trimmen“ ist Vorsicht geboten: Der Gesetzgeber legt gewisse Grenzen fest! Die ARAG Experten klären auf, was Gartenbesitzer zum Heckenschnitt unbedingt wissen sollten. Das Bundesnaturschutzgesetz Paragraf 39Artikel Lesen

ARAG Experten geben Tipps für Gartenbesitzer Wenn mit den ersten warmen Sonnenstrahlen der Frühling naht, verfällt mancher Gärtner womöglich in hektische Betriebsamkeit, um Bäume und Hecken auf Sommer zu „trimmen“. Aber aufgepasst: Das Gesetz setzt dem Heckenschneiden unter Umständen Grenzen! ARAG Experten sagen, was Sie als Gartenbesitzer zum Heckenschnitt unbedingt wissen sollten. Was das Bundesnaturschutzgesetz sagt In Paragraf 39 AbsatzArtikel Lesen