LG Berlin verurteilt DaWanda „Kleinunternehmerin“ zur Unterlassung Eine Onlinehändlerin hatte auf der Plattform DaWanda ein Halstuch angeboten und dabei Pflichtinformationen im elektronischen Geschäftsverkehr nicht auf ihrer Webseite vorgehalten. Die Anbieterin verteidigte sich damit, sie habe in den letzten zwei Jahren nur Verluste erwirtschaftet und das Finanzamt würde ihre Tätigkeit als Liebhaberei einstufen, weshalb sie keine Unternehmerin sei. Das Landgericht BerlinArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Fachanwalt Bredereck Die Mietpreisbremse sollte dafür sorgen, in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt (u. a. Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg und München) einen Anstieg der Mieten zu begrenzen. Seit der Einführung 2015 gab es Kritik von allen Seiten, die verabschiedeten Regelungen haben in der Praxis nicht den gewünschtenArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.05.2017 – 67 S 119/17. Fachanwalt für Mietrecht Mieter nimmt Lebensgefährtin ohne Kenntnis des Vermieters auf In einem aktuellen Beschluss hat das Landgericht Berlin zum Fall eines Mieters Stellung bezogen, der seine Lebensgefährtin bei sich in die WohnungArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2014 – 65 S 366/13 -, juris). Die vollständige Nachzahlung der Mietrückstände bewirkt nur eine Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung, nicht automatisch auch einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung. Die Ausgangslage: Wird einem Mieter wegen Zahlungsrückstands fristlos gekündigt,Artikel Lesen

WhatsApp muss AGB in deutscher Sprache verwenden Der Message-Dienst WhatsApp muss nach einem Urteil des Landgerichts Berlin ein ordnungsgemäßes Impressum verwenden und seine Geschäftsbedingungen für deutsche Kunden in deutscher Sprache verfügbar machen. Wie die D.A.S. mitteilt, fehlten dem Gericht im Impressum u.a. die Vertretungsberechtigung, die geographische Anschrift, ein weiterer Kommunikationsweg neben der E-Mail-Adresse und die Handelsregister-Angaben. AGB allein in englischerArtikel Lesen