Landgericht Dortmund bestätigt Rechtsauffassung des Verlags – Internetangebot der Stadt Dortmund verstößt gegen Artikel 5 des Grundgesetzes – Urteil hat Signalwirkung für alle Kommunen Hamburg, den 29.11.2019 Das Anfang November gefällte Urteil des Landgerichts Dortmund (AZ 3 O 262/17) hat bundesweite Signalwirkung: „Das Gericht bestätigte in seiner Urteilsbegründung, dass die Stadt Dortmund mit ihrem Internetauftritt gegen Artikel 5 des GrundgesetzesArtikel Lesen

Medienhaus will gerichtlich klären lassen, wie weit kommunale Berichterstattung gehen darf Klage des Medienhauses Lensing gegen die Stadt Dortmund geht weiter Internetauftritt verletzt nach Einschätzung des Verlags das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Staatsferne – Aufgabe einer Kommune sei es, zu informieren, nicht zu kommentieren oder zu berichten Hamburg, den 18.10.2019 Kern der Auseinandersetzung ist die Internetpräsenz der Stadt DortmundArtikel Lesen

Verkauf und Vorstufe bleiben in Ahaus Dortmund/Ahaus, 2. Juli 2014. Die Lensing Druck Gruppe vereint den Bogen- und Digitaldruck der beiden Marken „Westmünsterland Druck“ (Ahaus) und „Hitzegrad Print Medien & Service“ (Dortmund) an einem neuen Standort in Dortmund-Kley. „Durch den Umzug entsteht eines der größten und modernsten Druckzentren in ganz NRW“, so Geschäftsführer Frank Schornsheim. Die Entscheidung sei die logischeArtikel Lesen