Maximilian Renger im Interview mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Leiharbeit ist in Deutschland weit verbreitet. Ungefähr eine Million Menschen arbeiten in solchen Arbeitsverhältnissen. Was sollten betroffene Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten? Fachanwalt Alexander Bredereck: Ab dem 1.4.2017 gibt es diverse gesetzliche Änderungen, die die Bedingungen der Leiharbeit in Deutschland verändern werden. Das betrifft zum einenArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Arbeitsrecht Zahlreiche Leiharbeitnehmer in Deutschland tätig Leiharbeit ist weit verbreitet in Deutschland. Fast eine Million Leiharbeitnehmer gibt es, die von der folgenden Gesetzesänderung betroffen sind. Einsatz von Leiharbeitnehmern auf 18 Monate begrenzt Leiharbeitnehmer dürfen zukünftig nicht mehr dauerhaft eingesetzt werden. Spätestens nach 18 Monaten ist ein Wechsel des EntleiherbetriebsArtikel Lesen

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin und Essen zum Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06. März 2012 – 19 Sa 1342/11 -, juris). Ausgangslage: Bevor ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen kann, muss er ihn zunächst im Betrieb vorhandene freie Arbeitsplätze anbieten. Dies gilt jedenfalls insoweit, als der Arbeitnehmer die vorhandene Arbeit aufgrund seinerArtikel Lesen

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auch solche Arbeitsplätze anbieten, die dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt sind. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06. März 2012 – 19 Sa 1342/11 -, juris) Ausgangslage: Bevor ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen kann, muss er ihm zunächst im Betrieb vorhandeneArtikel Lesen

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06. März 2012 – 19 Sa 1342/11 -, juris). Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auch solche Arbeitsplätze anbieten, die dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt sind. Ausgangslage: Bevor ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen kann, muss er ihm zunächst im Betrieb vorhandeneArtikel Lesen