Karlsruhe /Berlin (DAV). Ein Umgangsrecht kann dem biologischen Vater auch im Fall einer privaten Samenspende und der Adoption des Kinds durch die Lebenspartnerin der leiblichen Mutter zustehen. Die Frau hatte mittels einer privaten Samenspende 2013 ein Kind bekommen. Ihre Partnerin, mit der sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebte, adoptierte das Kind. Es kannte seinen biologischen Vater und hatte bis 2018Artikel Lesen