R+V-Infocenter: Vermieter vor dem Einzug informieren – Versicherungsverträge überprüfen Sascha Nuß, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung Wiesbaden, 4. Februar 2015. Erst sind es nur Besuche über Nacht und am Wochenende. Dann folgt Stück für Stück der Hausrat – und schließlich zieht der neue Lebensgefährte ganz in die Wohnung ein. „Das ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss der Mieter seinen VermieterArtikel Lesen

ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 30.08.2012 Immer mehr Paare leben dauerhaft ohne Trauschein zusammen. Für manche hat es sich vielleicht einfach so ergeben, anderen haben sich bewusst gegen den rechtlichen Rahmen einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entschieden. Bei aller Romantik und bei allem Vertrauen sollten sich die Partner aber klar darüber sein, dass das Gesetz ihnen keinerlei Rechte oder Befugnisse gibt,Artikel Lesen