Neue Liebe, alte Wohnung: Wenn der Partner einzieht
R+V-Infocenter: Vermieter vor dem Einzug informieren – Versicherungsverträge überprüfen Sascha Nuß, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung Wiesbaden, 4. Februar 2015. Erst sind es nur Besuche über Nacht und am Wochenende. Dann folgt Stück für Stück der Hausrat – und schließlich zieht der neue Lebensgefährte ganz in die Wohnung ein. „Das ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss der Mieter seinen VermieterArtikel Lesen