R+V-Infocenter: Zehn-Prozent-Regel gilt nicht mehr Wiesbaden, 6. Dezember 2018. 80 Quadratmeter stehen im Mietvertrag, doch die Wohnung hat nur gut 70: Damit steigt auch die Nebenkostenlast – zumindest wenn der Vermieter diese teilweise auf Basis der Fläche abrechnet. Das R+V-Infocenter rät Mietern deshalb, im Zweifelsfall zum Zollstock zu greifen und nachzumessen. Zu hohe Kosten möglich Mehr als zwei Euro BetriebskostenArtikel Lesen