Kündigung wegen Ruhestörung erhalten – Hinweise für Mieter
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Mieter, die von ihrem Vermieter eine Kündigung wegen Ruhestörung erhalten haben, sollten einige Hinweise beachten: Vor jeder Räumung ist Räumungsklage erforderlich: Geht es um Ruhestörung, sprechen Vermieter meist eine fristlose Kündigung aus. In diesem Fall müssen Mieter aber nicht einfach sofort nach Ablauf des gesetzten Datums ausArtikel Lesen