Heiko Jonny Maniero In einem Strafverfahren gegen die Geschäftsführer der Microsoft Deutschland GmbH, sowie den ehemaligen Microsoft CEO Steve Ballmer hat nun das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort (Az. 2 BvR 909/14). Die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt im Wesentlichen einem vom Beschwerdeführer behaupteten Prozessbetrug im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, Urteil v. 6.10.2011, Az. I ZR 6/10 – Echtheitszertifikat sowie einemArtikel Lesen