Persönlichkeitsrecht/Schlips/Kamelle/Tarifvertrag/Wildpinkeln Recht am eigenen Bild gilt nicht an Karneval Grundsätzlich benötigt man die Einwilligung des Abgelichteten, wenn man ihn fotografiert und dieses Foto dann veröffentlicht und verbreitet. Das so genannte „Recht am eigenen Bild“ (§22 S. 1 Kunsturhebergesetz) gehört zum Persönlichkeitsrecht eines Menschen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es einige Ausnahmen gibt. Eine davon ist vor allemArtikel Lesen

Worauf Schüler, Eltern und Lehrer beim Recht am eigenen Bild achten sollten. Fotofreigabe für Schüler In der Schule soll gelernt werden und es sollen keine Fotos von den Schülern gemacht werden! Das ist zumindest die Meinung einiger Eltern, die sich mit dem Thema Fotofreigabe ihrer Kinder beschäftigen. Andere Eltern wünschen sich von Ihren Kindern möglichst viele Foto aus der Schulzeit.Artikel Lesen