Kündigung | Taxitür | Bus-Unfall Kündigung per WhatsApp erlaubt? Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss nach Angaben der ARAG Experten schriftlich erfolgen (Paragrafen 126 Absatz 1 und 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Ein Chat per Messenger ist zwar auch irgendwie geschrieben, erfüllt aber nicht das sogenannte Schriftformerfordernis. In einem konkreten Fall übermittelte ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die Kündigung per WhatsApp, weil dieserArtikel Lesen

ARAG Experten informieren über Arbeitslosigkeit in der Corona-Pandemie Auch wenn die Corona-Welt verrücktspielt: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass alle Fristen rund um Kündigung und Arbeitslosigkeit weiterhin gelten. Weil die Arbeitsagenturen und Jobcenter seit Mitte März für Publikumsverkehr geschlossen sind, ändern sich allerdings die Formalitäten der Meldung. Die ARAG Experten informieren. Kündigung in Corona-Zeiten Jede Kündigung muss – sofernArtikel Lesen