EuGH-Urteil: Widerrufsrecht muss prägnant formuliert werden
2020-03-30
Zahlreiche Kreditverträge widerrufbar, Verbraucher profitieren doppelt Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt mit einem richtungsweisenden Urteil Verbraucherrechte: Beim Abschluss von Kreditverträgen müssen die vertraglichen Pflichtangaben und das Widerrufsrecht „klar und prägnant“ angegeben werden, so das höchste europäische Gericht in seinem Urteil vom 26. März 2020. Zahlreiche Verbraucherkreditverträge – darunter auch alte Immobilienverträge mit hohen Zinsen – können nun widerrufen werden. KaskadenverweisungArtikel Lesen