Aktuell haben Verbraucher besonders gute Chancen Ihren Kreditvertrag zu widerrufen und eine verbleibende Restschuld zu niedrigen Zinsen umzuschulden oder eine in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern. Eigentlich sollte der Bundesgerichtshof (BGH) am 23. Juni 2015 zum Thema „Widerruf-Kreditvertrag“ die rechtlich umstrittene Frage klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Verbraucher ihr gesetzliches Widerrufsrecht verwirken können (Az. XI ZR 154/14). Nun wirdArtikel Lesen