R+V-Infocenter: Je schneller, desto besser Wiesbaden, 19. Oktober 2017. Der Kopf dröhnt, die Nase läuft, der Hals kratzt: Wer nicht arbeiten gehen kann, darf die Krankmeldung nicht hinauszögern. Andernfalls droht eine Abmahnung. Chef möglichst schnell informieren Laut Gesetz müssen Arbeitnehmer ihre Krankheit „unverzüglich“ melden. „Am besten ist es, schon vor dem normalen Arbeitsbeginn Bescheid zu sagen“, rät Axel Döhr, RechtsexperteArtikel Lesen