Stahlbauregelwerk EN 1090 – Feuerverzinkereien erfüllen schon jetzt die Anforderungen
Metall- und Stahlbauunternehmen müssen sich kurzfristig auf DIN EN 1090 ff einstellen. Hersteller tragender Stahlbauteile wie beispielsweise Schlossereien oder Metall- und Stahlbauunternehmen müssen sich kurzfristig auf das neue europäische Stahlbauregelwerk DIN EN 1090 ff einstellen. Hinsichtlich der Vergabe von Korrosionsschutzaufträgen an Verzinkereien besteht diesbezüglich wenig Handlungsbedarf. Feuerverzinkereien, die tragende Stahlbauteile gemäß DASt-Richtlinie 022 verzinken dürfen, erfüllen bereits jetzt die AnforderungenArtikel Lesen