(red/dpa). Gerichtlich festgelegte Umgangsregelungen mit dem Kind müssen beide Eltern einhalten. Hat der umgangsberechtigte Elternteil außerhalb der festgelegten Zeiten Kontakt, kann deswegen jedoch kein Ordnungsmittel gegen ihn verhängt werden. Das ist nur bei einem ausdrücklichen Verbot in den Umgangsregelungen möglich. Die beiden Kinder leben bei der Mutter. Das Familiengericht hatte den Umgang des Vaters mit seinen Kindern genau geregelt. FürArtikel Lesen