Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes: Mit ZEP kein Problem
Um den Konsum in Zeiten der Corona-Krise anzukurbeln, hat die Bundesregierung Ende Juni 2020 beschlossen, die Mehrwertsteuer vorübergehend zu senken. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz wurde zum 1. Juli von 19 auf 16 Prozent, der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Die Maßnahme ist derzeit auf sechs Monate, also bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt. Für Unternehmen mit projektorientierten AufträgenArtikel Lesen