ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Haftung für Unfall in Kletterhalle +++ In einer Indoor-Kletteranlage wurde ein Mann in einem schmalen Durchgang von einem herabstürzenden Kletterer so schwer verletzt, dass er seitdem querschnittsgelähmt ist. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat laut ARAG Experten nun entschieden, dass der Betreiber der Anlage dem Mann aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht zu 75 Prozent haftet. DerArtikel Lesen