Mieter- oder Vermieterangelegenheit? (Bildquelle: ©Antonioguillem – www.fotolila.com) Der ewig gleiche Streit zwischen Mietern und Vermietern: Wer bezahlt die Reparatur in der Mietwohnung? Meist geht es um sogenannte Kleinreparaturen. Mal ist das Schwimmerventil im WC-Spülkasten undicht, mal der Rolladen defekt. Aber wer muss eigentlich für welchen Schaden aufkommen? Im BGB unter § 535 ist folgendes geregelt: Der Vermieter hat die MietsacheArtikel Lesen

Bagatellschäden/Knöllchen/nasses Laub/Testamentsurkunde Wann zahlt der Mieter für Bagatellschäden? Laut BGB muss ein Vermieter Reparaturen einer Mietsache aufgrund vertragsgemäßen Gebrauchs oder altersbedingten Verschleißes übernehmen. Diese Pflicht kann er jedoch in begrenztem Rahmen durch eine so genannte Kleinreparaturklausel im Mietvertrag dem Mieter auferlegen. Ein Beispiel: „Der Mieter hat die Kosten für kleine Instandsetzungen bzw. zur Beseitigung von Bagatellschäden bis zu einem BetragArtikel Lesen