GVV-Privat Ab dem 1. März 2018 benötigen Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds oder E-Bikes ein neues Versicherungskennzeichen mit blauer Schrift. Das neue Nummernschild löst das ungültig gewordene, schwarze Schild des Vorjahres ab und gilt für ein Jahr. Wer nicht termingerecht umstellt, besitzt ab diesem Datum keinen Versicherungsschutz mehr und darf somit nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz istArtikel Lesen

Bei GVV-Privat schon ab 39 EUR Roller und Mofas benötigen schwarzes Kennzeichen (Bildquelle: Bildnachweis: © goodluz / Fotolia) Das Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und Roller muss alljährlich erneuert werden – Stichtag ist jeweils der 1. März. Für 2017/2018 ist ein schwarzes Kennzeichen vorgesehen. Der Versicherungsschutz mit dem jetzigen, grünen Kennzeichen endet automatisch am 28. Februar. Kleinkrafträder gelten als zulassungsfreie FahrzeugeArtikel Lesen

GVV-Privat – Kleinkraftrad-Versicherung + Davon betroffen: Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds, E-Bikes und E-Roller, Segways, Quads und Trikes Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds benötigen ab 01. März 2016 ein Versicherungskennzeichen mit grüner Schrift. Wer die Umstellung verpasst, verliert seinen Versicherungsschutz und macht sich zudem strafbar. GVV-Privat weist auf die Umstellung hin und bietet allen Mofa- und Mopedfahrern das Versicherungskennzeichen 2016/2017 schonArtikel Lesen