Digitalwerk.ruhr gibt Hilfestellung bei schnellen Digitalisierungsprojekten Digitalwerk.ruhr Die aktuelle Situation bestimmt den Bedarf, jetzt den Schritt in eine digitale Zukunft zu wagen. Anstatt Produktionsausfälle hinzunehmen, ist die einzige logische Reaktion, Mitarbeitenden die Arbeit aus dem Homeoffice heraus zu ermöglichen. Doch wie genau gelingt es auch technisch nicht versierten Geschäftsführern, ihren Betrieb reibungsfrei weiterzuführen? Digitalwerk.ruhr leistet professionelle Hilfestellung und digitalisiert kleineArtikel Lesen

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind Arbeitnehmer in Kleinbetrieben nicht schutzlos, so Arbeitsrechtler und KündigungsschutzexperteArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.09.2015 – 12 Sa 630/15. Fachanwalt Bredereck In den meisten Betrieben gibt es Regelungen oder Ansprachen dazu, ob Arbeitnehmern die Nutzung des Telefons am Arbeitsplatz für private Gespräche erlaubt ist. Ist das nicht der Fall, sollten sich ArbeitnehmerArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Fachanwalt Bredereck Arbeitet der Arbeitnehmer in einem sog. Kleinbetrieb, findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Ein solcher Kleinbetrieb liegt dann vor, wenn regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beim Arbeitgeber beschäftigt sind. Der Arbeitgeber kann dann mangels Kündigungsschutzes ohne Angabe von Gründen kündigen. Kündigungen imArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Fachanwalt Bredereck Kündigungsschutz des Arbeitnehmers: Wenig überraschend ist eine Kündigungsschutzklage immer dann zu erwarten, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt. Das ist der Fall, wenn er länger als sechs Monate beim Arbeitgeber tätig war und letzterer regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beiArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Die entscheidende Überlegung für Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung ist die, ob das Kündigungsschutzgesetz in ihrem Fall Anwendung findet. Das ist der Fall, wenn in dem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden und es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der mehr alsArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Arbeitsrecht Arbeitet der Arbeitnehmer in einem sog. Kleinbetrieb, findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Ein solcher Kleinbetrieb liegt dann vor, wenn regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beim Arbeitgeber beschäftigt sind. Der Arbeitgeber kann dann mangels Kündigungsschutzes ohne Angabe von Gründen kündigen. Kündigungen im KleinbetriebArtikel Lesen

Verfasserin: Rechtsanwältin Maike Koll, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf RA Maike Koll, Fachanwältin für Arbeitsrecht 1. Beantwortet der Arbeitgeber eines Kleinstbetriebes den Wunsch eines seit rund sechs Jahren bei 5,19 Euro (brutto) pro Stunde und wöchentlich 14 Arbeitsstunden beschäftigten Hauswartes nach Bezahlung des „Mindestlohns“ mit einer Kündigung, so ist durch das objektive Geschehen ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des §Artikel Lesen

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010 – 25 Sa 1435/10 -. Ausgangslage: Im Kleinbetrieb (regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter) gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Der Arbeitgeber kann also ohne Angabe von Gründen kündigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Kündigung aber ebenfalls unwirksam sein. DasArtikel Lesen

Unter begrenzten Voraussetzungen kann eine Kündigung auch in einem Kleinbetrieb unwirksam sein. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010 – Ausgangslage: Sind in einem Betrieb regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Es handelt sich um einen so genannten Kleinbetrieb. Der ArbeitgeberArtikel Lesen