Karlsruhe/Berlin (DAV). Der Familiennamen des Kindes kann nicht beliebig geändert werden. Einigen sich die nicht zusammenlebenden Eltern erst später auf das gemeinsame Sorgerecht, kann der Familiennamen des Kindes nicht ohne weiteres angepasst werden. Ist eine Benennung des Kindes nach dem Namen der Stiefeltern erfolgt, kann der Kindesnamen nicht geändert werden, solange diese Ehe noch besteht. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DeutschenArtikel Lesen